Hinweis zur Barrierefreiheit gemäß neuer gesetzlicher Vorgaben

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts sind wir verpflichtet, unsere digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Grundlage hierfür sind die gesetzlichen Bestimmungen auf Bundes- und Landesebene.

Bundesrechtliche Grundlagen:
:: Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
:: Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)

Diese Regelungen definieren die Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Websites, mobilen Anwendungen und digitalen Dokumenten im öffentlichen Bereich. Landesrechtliche Grundlagen: Zusätzlich gelten die jeweiligen landesspezifischen Regelungen zur Barrierefreiheit. Für Bayern sind dies beispielsweise:
:: Behindertengleichstellungsgesetz (NdsBGG) des Bundeslandes Niedersachsen
:: Digitalverordnung (NdsDiV) des Bundeslandes Niedersachsen
Die jeweils gültigen Landesgesetze sind ergänzend zu beachten und umzusetzen.

Zuständige Marktüberwachungsstelle (entsteht derzeit):
Für die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften ist die zentrale Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zuständig: MLBF – Zentrale Marktüberwachungsstelle der Länder c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt, Postfach 39 11 55, 39135 Magdeburg, Telefon: 0391 567 6970, E-Mail: mlbf@ms.sachsen-anhalt.de

Barrierefreiheitserklärung

gemäß § 12 BGG, § 9 NBGG und EU-Richtlinie 2016/2102

Die Gemeinde Bad Eilsen ist bemüht, ihre Website www.bad-eilsen.info barrierefrei zugänglich zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website in ihrer jeweils aktuellen Version.

Stand der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 01.01.2020 erstellt und zuletzt am 05.09.2025 aktualisiert. Grundlage ist eine Selbstbewertung nach den Prüfschritten der BITV 2.0.

Grad der Barrierefreiheit
Die Website ist weitestgehend barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 werden in weiten Teilen erfüllt. Einzelne Inhalte sind jedoch noch nicht vollständig barrierefrei.

Nicht barrierefreie Inhalte

▪ PDF-Dokumente (z. B. Satzungen, Formulare) sind nicht durchgängig barrierefrei.
▪ Einige wenige Bilder und Grafiken verfügen nicht über Alternativtexte, weil sie rein dekorativen Charakter haben. Diese Bilder sind "technisch auf null" gesetzt worden und erscheinen nicht als optisches Tool ohne Benennung.
▪ Die Tastaturnavigation ist in bestimmten Bereichen eingeschränkt.
▪ Videos sind nicht durchgehend mit Untertiteln oder Audiodeskriptionen versehen.

Die Gemeinde arbeitet kontinuierlich daran, diese Barrieren zu identifizieren und zu beheben.

Kontakt zur Barrierefreiheit
Wenn Ihnen Barrieren auffallen oder Sie Inhalte in barrierefreier Form benötigen, kontaktieren Sie uns:

Gemeinde Bad Eilsen
Bückeburger Straße 2
31707 Bad Eilsen Telefon: 05722 / 8860
E-Mail: badeilsen@sg-eilsen.de

Schlichtungsverfahren
Sollten Sie der Auffassung sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden:

Schlichtungsstelle BGG
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 / 18 527 – 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Web: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Künftige Zuständigkeit:
"Für die außergerichtliche Streitbeilegung im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die zentrale Marktüberwachungsstelle der Länder zuständig: Zentrale Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Sachsen-Anhalt, Postfach 39 11 55, 39135 Magdeburg, Telefon: 0391 567 6970, E-Mail: mlbf@ms.sachsen-anhalt.de“


Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Unsere eingebetteten Videos sind veröffentlicht in Video-Plattformen. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Dadurch ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt.

  • Der Aufwand einer Umstellung aller PDF-Dokumente stellt eine unverhältnismäßige Belastung dar. Die Unverhältnismäßigkeit der barrierefreien Gestaltung wird im Artikel 5 der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 beschrieben. In Zukunft bemühen wir uns, möglichst wenig PDF-Dokumente einzusetzen und stattdessen möglichst viele barrierearme bzw. barrierearme Artikel zu veröffentlichen.

  • Der Aufwand einer Umstellung der eingebauten Videos stellt eine unverhältnismäßige Belastung dar. Die Unverhältnismäßigkeit der barrierefreien Gestaltung wird im Artikel 5 der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 beschrieben.

  • Der Webauftritt wird an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird.


Eingabehilfen und Barrierefreie Einstellungen

Eingabehilfen und Einstellungen zur Barrierefreiheit

Hier können Sie die Darstellung dieser Website nach Ihren Vorstellungen einstellen.

Bei Drücken der Taste mit dem Windows Symbol und dem U auf Ihrer Tastatur öffnen sich die Eingabehilfen und Einstellungen zur besseren Lesbarkeit und Bedienbarkeit. Die Einstellmöglichkeiten öffnen sich in einem separatem Fenster und beeinflussen die Darstellung der Website ausschließlich über das Windows Tool Ihres PC.

Erklärung zur "erleichterten Bedienung - Barrierefreiheit"

Die Tastenkombination Windows-Taste + U öffnet in Windows die Einstellungen für „Erleichterte Bedienung“ (auch bekannt als „Barrierefreiheit“). Diese Funktion hat nichts direkt mit einer Website zu tun, sondern betrifft Systemeinstellungen, die sich auf die Darstellung und Bedienung des gesamten Computers auswirken — also auch auf Websites, Apps und Programme.

Was passiert bei Windows + U?

Sie gelangen zu den Einstellungen für:
>> Bildschirmleser (Narrator)
>> Hoher Kontrast
>> Textgröße und Anzeige
>> Maus- und Tastatureingabehilfen
>> Untertitel, visuelle Hinweise, Audiooptionen

Diese Einstellungen können z. B. bewirken, dass:
>> Websites in hohem Kontrast angezeigt werden.
>> Texte größer oder klarer dargestellt sind.
>> Tastatureingaben anders verarbeitet werden.

Bleibt das bestehen?
Ja — solange Sie die Einstellung nicht wieder zurücknehmen, bleibt sie aktiv. Das ist eine dauerhafte Systemänderung, nicht nur eine temporäre Aktion wie bei einem Screenshot.

Warum wirkt das wie ein Website-Feature?
Weil viele Websites sich automatisch an die System-Einstellungen anpassen — z. B. durch:
>> CSS-Medienabfragen für „prefers-contrast“ oder „prefers-reduced-motion“
>> Unterstützung für Screenreader durch ARIA-Rollen und semantisches HTML

Das bedeutet: Die Website erkennt, dass Sie z. B. hohen Kontrast aktiviert haben, und passt ihr Design entsprechend an. Aber die eigentliche Steuerung kommt vom Betriebssystem, nicht von der Website selbst.

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