Hinweis zur Barrierefreiheit gemäß neuer gesetzlicher Vorgaben

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts sind wir verpflichtet, unsere digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Grundlage hierfür sind die gesetzlichen Bestimmungen auf Bundes- und Landesebene.

Bundesrechtliche Grundlagen:
:: Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
:: Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)

Diese Regelungen definieren die Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Websites, mobilen Anwendungen und digitalen Dokumenten im öffentlichen Bereich. Landesrechtliche Grundlagen: Zusätzlich gelten die jeweiligen landesspezifischen Regelungen zur Barrierefreiheit. Für Bayern sind dies beispielsweise:
:: Behindertengleichstellungsgesetz (NdsBGG) des Bundeslandes Niedersachsen
:: Digitalverordnung (NdsDiV) des Bundeslandes Niedersachsen
Die jeweils gültigen Landesgesetze sind ergänzend zu beachten und umzusetzen.

Zuständige Marktüberwachungsstelle (entsteht derzeit):
Für die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften ist die zentrale Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zuständig: MLBF – Zentrale Marktüberwachungsstelle der Länder c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt, Postfach 39 11 55, 39135 Magdeburg, Telefon: 0391 567 6970, E-Mail: mlbf@ms.sachsen-anhalt.de

Barrierefreiheitserklärung

gemäß § 12 BGG, § 9 NBGG und EU-Richtlinie 2016/2102

Die Gemeinde Bad Eilsen ist bemüht, ihre Website www.bad-eilsen.info barrierefrei zugänglich zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website in ihrer jeweils aktuellen Version.

Stand der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 01.01.2020 erstellt und zuletzt am 05.09.2025 aktualisiert. Grundlage ist eine Selbstbewertung nach den Prüfschritten der BITV 2.0.

Grad der Barrierefreiheit
Die Website ist weitestgehend barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 werden in weiten Teilen erfüllt. Einzelne Inhalte sind jedoch noch nicht vollständig barrierefrei.

Nicht barrierefreie Inhalte

▪ PDF-Dokumente (z. B. Satzungen, Formulare) sind nicht durchgängig barrierefrei.
▪ Einige wenige Bilder und Grafiken verfügen nicht über Alternativtexte, weil sie rein dekorativen Charakter haben. Diese Bilder sind "technisch auf null" gesetzt worden und erscheinen nicht als optisches Tool ohne Benennung.
▪ Die Tastaturnavigation ist in bestimmten Bereichen eingeschränkt.
▪ Videos sind nicht durchgehend mit Untertiteln oder Audiodeskriptionen versehen.

Die Gemeinde arbeitet kontinuierlich daran, diese Barrieren zu identifizieren und zu beheben.

Kontakt zur Barrierefreiheit
Wenn Ihnen Barrieren auffallen oder Sie Inhalte in barrierefreier Form benötigen, kontaktieren Sie uns:

Gemeinde Bad Eilsen
Bückeburger Straße 2
31707 Bad Eilsen Telefon: 05722 / 8860
E-Mail: badeilsen@sg-eilsen.de

Schlichtungsverfahren
Sollten Sie der Auffassung sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden:

Schlichtungsstelle BGG
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 / 18 527 – 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Web: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Künftige Zuständigkeit:
"Für die außergerichtliche Streitbeilegung im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die zentrale Marktüberwachungsstelle der Länder zuständig: Zentrale Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Sachsen-Anhalt, Postfach 39 11 55, 39135 Magdeburg, Telefon: 0391 567 6970, E-Mail: mlbf@ms.sachsen-anhalt.de“


Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Unsere eingebetteten Videos sind veröffentlicht in Video-Plattformen. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Dadurch ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt.

  • Der Aufwand einer Umstellung aller PDF-Dokumente stellt eine unverhältnismäßige Belastung dar. Die Unverhältnismäßigkeit der barrierefreien Gestaltung wird im Artikel 5 der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 beschrieben. In Zukunft bemühen wir uns, möglichst wenig PDF-Dokumente einzusetzen und stattdessen möglichst viele barrierearme bzw. barrierearme Artikel zu veröffentlichen.

  • Der Aufwand einer Umstellung der eingebauten Videos stellt eine unverhältnismäßige Belastung dar. Die Unverhältnismäßigkeit der barrierefreien Gestaltung wird im Artikel 5 der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 beschrieben.

  • Der Webauftritt wird an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird.

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